Als moderne und wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei im Zentrum von Leipzig bieten wir Ihnen juristische und steuerliche Beratung auf höchstem Niveau. Dabei haben wir uns bewusst spezialisiert, um Ihnen ein höchstes Maß an Kompetenz bieten zu können.
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Über die klassische Rechtsberatung hinaus sind wir auch steuerberatend für Sie tätig und übernehmen Ihre Buchhaltung. Zudem schulen wir auf Nachfrage auch gern Sie, Ihre Mitarbeiter oder Kunden zu rechtlichen oder steuerlichen Themen.
Zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins rufen Sie uns bitte an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr
Rechtsanwalt Fietkau
Aktuell
Das häusliche Arbeitszimmer – aktuelle Rechtslage
Seit 1. Januar 2011 bestehen verbesserte Möglichkeiten, das häusliche Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten geltend zu machen.
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Freiberufler oder Gewerbetreibender
Für bestimmte Berufsgruppen - insbesondere im IT-Bereich - ist die Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender heftig umstritten. Die korrekte Zuordnung ist jedoch für die Bestimmung der Einkunftsart (§ 18 EStG oder § 15 EStG) und die Frage, ob Gewerbesteuer zu zahlen ist, erforderlich.
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